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Brandschutzbeauftragter
gemäß behördlicher Auflagen (Vorbeugender Brandschutz)

In allen Industriebauten, Lagerhallen, Verkaufsstätten, größeren Versammlungsstätten und Krankenhäusern ist der Einsatz eines Brandschutzbeauftragten gesetzlich vorgeschrieben.

Brände können an unterschiedlichsten Stellen in Ihrem Gebäude entstehen. Häufig führt auch ein kleiner Brand zu einem großen Schaden und gefährdet nicht nur das Inventar und die Arbeitsfähigkeit in Ihrem Unternehmen, sondern auch Leib und Leben der Mitarbeiter.

Ihr Brandschutzbeauftragter unterstützt Sie bei der Identifizierung von potenziellen Brandherden und Risiken, deren Beseitigung und gewährleistet im Fall der Fälle eine Regulierung durch die Versicherung. Ohne den verpflichteten, vorbeugenden Brandschutz tragen Sie also nicht nur die finanziellen Risiken für Schäden sondern gefährden die Gesundheit und das Leben Ihrer Mitarbeiter grob fahrlässig im Sinne des Gesetzes.

Ihre Vorteile
  • Effektiver Brandschutz
  • Rechtssicherheit
  • Zuverlässigkeit
  • Preis-Leistungs-Verhältnis
  • Erfahrung in allen Bereichen
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