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Datenschutz

Datenschutzinformation

Allgemeine Hinweise

Verantwortliche Stelle

PIMA Health & Safety GmbH
Anna-Birle-Str. 1
55252 Mainz-Kastel
Tel.: 06134 5006 100
E-Mail: info@pima.de

Datenschutzbeauftragter

Christian Volkmer
Projekt 29 GmbH & Co. KG
Ostengasse 14
93047 Regensburg
Tel.: 09 41 29 86 93 0
E-Mail: anfrage@projekt29.de

Kategorien personenbezogener Daten

Im Rahmen Ihres Termins und der nachfolgend beschriebenen Leistungen (Zweck der Datenverarbeitung) verarbeitet und speichert die PIMA Ihre personenbezogenen Daten wie Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, Kontaktdaten (z. B. Telefon und E-Mail-Adresse), Termindaten, ggf. Personalausweisnummer, Angaben zu Ihrem Arbeitgeber und Arbeitsplatz sowie die für die jeweilige Leistung notwendigen Gesundheitsdaten.

Datenquelle bzw. Herkunft der personenbezogenen Daten

Ihre personenbezogenen Daten ergeben sich aus den Angaben Sie der PIMA gegenüber machen, den Untersuchungsergebnissen und Informationen, die wir ggf. von Ihrem Arbeitgeber erhalten oder anderen Stellen, die Sie beauftragt haben, uns Informationen zur Verfügung zu stellen.

Zweck der Datenverarbeitung

Der Zweck der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten liegt in der Erbringung unserer Leistung, die wir folgend beschreiben:

4.1 Termin- und Onlineterminvereinbarung

Wenn Sie in einem Gesundheitszentren der PIMA einen Termin vereinbaren, erheben und verarbeiten wir die von Ihnen bereitgestellten personenbezogenen Daten, soweit dies zur Terminplanung und Durchführung unserer Leistungen erforderlich ist.

Für die Onlinebuchung von Terminen nutzen wir die Plattform Terminland. Anbieter ist die Terminland GmbH, Kreuzberger Ring 44a, 65205 Wiesbaden, Deutschland. Die Datenschutzinformationen zu Terminland finden Sie unter: https://www.terminland.de/datenschutz/

Mit dem Anbieter besteht ein Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO, der die datenschutzkonforme Verarbeitung Ihrer Daten sicherstellt.

Die Verarbeitung Ihrer Daten dient ausschließlich der Terminverwaltung und -vereinbarung, Kontaktaufnahme und Vorbereitung sowie Durchführung der arbeitsmedizinischen Untersuchung bzw. Beratung.

4.2 Vorsorgen

Ihr (potenzieller) Arbeitgeber ist gemäß der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge gesetzlich verpflichtet, Ihnen nach durchgeführter Gefährdungsbeurteilung die Angebots-, Wunsch- und/oder Pflichtvorsorge anzubieten bzw. durchführen zu lassen. Im Rahmen von Vorsorgen erhalten Sie und Ihr Arbeitgeber gemäß AMR 6.3 eine Vorsorgebescheinigung. Diese Vorsorgebescheinigung ist für Ihren Arbeitgeber die Grundlage, seiner gesetzlichen Pflicht gemäß § 3 Abs. 4 ArbMedVV nachzukommen die Vorsorgekartei zu führen. Die Vorsorgebescheinigung enthält Ihre Stammdaten, Angaben zum Arbeitgeber, das Vorsorgedatum, den Vorsorgeanlass und das Datum der nächsten Vorsorge. Weitergehende Auskünfte über die Untersuchung, wie medizinische Befunde, Diagnosen oder Laborwerte, sind nicht Bestandteil der Vorsorgebescheinigung. Vorsorgen können sich auf Wunsch auch auf ein beratendes Gespräch mit der Ärztin oder dem Arzt beschränken. Dabei können Vorsorgen freiwillig, aber auch gesetzlich vorgeschrieben sein.

4.3 Eignungen / Einstellungsuntersuchungen

Eignungs- bzw. Einstellungs-untersuchungen sind für (potenzielle) Arbeitgeber in einer Vielzahl von Arbeitsplatzszenarien unverzichtbar, um der Fürsorgepflicht gegenüber den (potenziellen) Beschäftigten sowie den Anforderungen des Schutzes Dritter gerecht zu werden. Im Rahmen dieser Untersuchungen ist es für Ihren (potenziellen) Arbeitgeber wichtig, eine Mitteilung über Ihre Eignung zu erhalten. Ohne diese Information darf bzw. kann Ihr (potenzieller) Arbeitgeber Sie unter Umständen nicht (weiter) an Ihrem/dem Arbeitsplatz einsetzen oder einstellen. Diese Mitteilung, auch Eignungsbeurteilung genannt, enthält die gleichen Angaben wie Vorsorgebescheinigungen, das Ergebnis der Eignung sowie die nötigen „bestimmten Voraussetzungen“, die vorliegen müssen, damit die Tätigkeit ausgeführt werden kann. Weitergehende Auskünfte über die Untersuchung, wie medizinische Befunde, Diagnosen oder Laborwerte, sind nicht Bestandteil der Eignungsbeurteilung. Die Eignungsbeurteilung für Ihren (potenziellen) Arbeitgeber kann durch Sie selbst oder durch die PIMA an Ihren (potenziellen) Arbeitgeber übermittelt werden. Wenn Sie mit der Weiterleitung der Eignungsbeurteilung an Ihren (potenziellen) Arbeitgeber durch die PIMA nicht einverstanden sind, erhält Ihr (potenzieller) Arbeitgeber auf Nachfrage lediglich die Information, ob Ihnen die Eignungsbeurteilung vorliegt. Die Pflicht zur Teilnahme an einer Eignungsuntersuchung kann der Arbeitgeber arbeitsrechtlich, z. B. in Form von Betriebsvereinbarungen oder im Arbeitsvertrag, regeln.

4.4.Gutachten Bahn- und Schienenverkehr

Untersuchungen im Rahmen von Begutachtungen gemäß der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) und der Triebfahrzeugführerscheinverordnung (TfV) dienen Ihrem (potenzieller) Arbeitgeber dem Eisenbahnbundesamt Ihre Einsatzfähigkeit beurteilen zu können. Die hieraus resultierenden Gutachten erhalten der (potenzieller) Arbeitgeber und das Eisenbahnbundesamt.

4.5 Untersuchung gem. Fahrerlaubnisverordnung (FeV)

Wenn Sie an einer Untersuchung gemäß Fahrerlaubnisverordnung (FeV) teilnehmen, um Ihren Führerschein zu verlängern, verarbeitet die PIMA neben Ihren Personenstamm- und Gesundheitsdaten auch Ihre Personalausweisnummer gemäß FeV Anlage 6 Nr. 2.1. Ohne die Personalausweisnummer auf Ihrer Bescheinigung akzeptiert die Führerscheinstelle diese nicht. Die Bescheinigung wird ausschließlich Ihnen zur Vorlage bei der Führerscheinstelle ausgehändigt.

4.6 Psychologische Untersuchungen

Während arbeitspsychologischer Termine verarbeitet die PIMA neben Ihren Personenstammdaten auch die Daten aus den Gesprächen mit den Psychologen sowie ggf. aus psychologischen Leistungstests. Diese Gespräche mit den Psychologen sowie die psychologischen Leistungstests dienen der Beurteilung bezüglich Ihrer Einsatzfähigkeit. Während dieser Leistungstests findet eine Videoüberwachung zur Betrugsprävention und zum Schutz des eigenen Eigentums statt. Dabei werden keine Videoaufzeichnungen erstellt. Bitte achten Sie auf die Hinweisschilder.

4.7 Stellungnahmen und Empfehlungen

Im Rahmen vom Arbeitgeber beauftragte Stellungnahmen, Leistungsbildern oder Empfehlungen, unter anderem Mutterschutzberatungen, -empfehlungen oder Beschäftigungsverbote, die zusätzlich oder anstatt den Vorsorgebescheinigungen und Eignungsbeurteilungen erstellt werden Verarbeiter die PIMA ihre personenbezogenen Daten aus Untersuchungen und/oder Beratungsgesprächen. Diese Stellungnamen und Empfehlungen gehen ausschließlich Ihnen zur Vorlage bei Ihrem Arbeitgeber zu. Ihr Arbeitgeber erhält von der PIMA auf Anfrage lediglich die Information, ob Ihnen eine Stellungnahme vorliegt, sofern eine solche durch den Arbeitgeber beauftragt wurde. Bitte beachten Sie, dass Ihr Arbeitgeber ohne diese Information die empfohlenen Maßnahmen im Sinne der Fürsorgepflicht nicht ergreifen oder anpassen kann.

4.8 Gesundheitstage, Veranstaltungen, freiwillige diagnostische Leistungen

Neben den regulären arbeitsmedizinischen Leistungen bietet die PIMA auch Leistungen der betrieblichen Gesundheitsförderung an. Diese werden üblicherweise im Rahmen von Gesundheitstagen, Messen oder ähnlichen Anlässen angeboten und beinhalten diagnostische Leistungen wie Blutzuckermessungen, ABI-Messungen, Back-Scans, Seh- und Hörtests, Laboranalysen und vieles mehr. Untersuchungsergebnisse, Berichte, Befunde und empfohlene Maßnahmen werden ausschließlich Ihnen mitgeteilt und nicht an Ihren Arbeitgeber weitergegeben.

4.9 Impfungen

Die PIMA bietet zudem ein umfassendes Impfangebot an. In diesem Rahmen werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, und die Impfungen werden in Ihrer Akte sowie in Ihrem Impfpass oder einem ersetzenden Dokument dokumentiert. Eine Meldung von Impfungen oder Impfreaktionen an Behörden erfolgt nur, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Die Teilnahme an einer Impfung ist grundsätzlich freiwillig und wird für bestimmte Berufsgruppen von der STIKO empfohlen. Eine Impfpflicht bzw. die Pflicht dem Arbeitgeber gegenüber einer Immunität nachzuweisen, besteht bei Masern gem. §20 IfSG für Beschäftigte in Gemeinschafts- und Gesundheitseinrichtungen.

4.10 Untersuchung im Rahmen eines betrieblichen Eingliederungsmanagements

Im Rahmen von Untersuchungen während eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM), dessen Teilnahme freiwillig ist, verarbeitet die PIMA ausschließlich Daten, die Sie oder Ihr Arbeitgeber zur Verfügung stellen und ausschließlich zu diesem Zweck. Dazu zählen unter anderem Gesundheitsdaten (medizinisch/psychologisch) auch Fehlzeitenaufstellungen, Stellungnahmen, (Therapie-)Empfehlungen und -berichte, Einschätzungen Ihres Gesundheits- bzw. Krankheitszustandes gemäß Ihren eigenen Angaben oder durch die der BEM-Beteiligten. Zudem werden Gesprächsprotokolle, Teilnahmen an BEM-Terminen, Berichte über Arbeitsversuche, Maßnahmen der stufenweisen Wiedereingliederung sowie Dokumentationen über innerbetriebliche Maßnahmen erfasst. Die aus dem BEM resultierenden Stellungnahmen der PIMA gehen ausschließlich Ihnen zur Vorlage bei Ihrem Arbeitgeber zu.

04.11 Durchführung betriebliches Eingliederungsmanagement

Sofern die PIMA vom Arbeitgeber mit dem betrieblichen Eingliederungsmanagement beauftragt wurde, verarbeitet die PIMA Ihre personenbezogenen Daten zum Zweck der BEM-Koordination. Planung und Einladung zu BEM-Terminen, Begleitung und Betreuung von betroffenen oder verunfallten Beschäftigten, die Durchführung von BEM-Gesprächen, die Koordination des BEM-Verfahrens mit allen Beteiligten, die Erarbeitung von Lösungsvorschlägen zur Wiedereingliederung und zum Führen der Fallakte.

04.12 Virtuelle Sprechstunde

Die virtuelle Sprechstunde dient dem Ersatz der persönlichen Anwesenheit beim Arzt. Im Rahmen der Videosprechstunde werden von uns die gleichen Daten verarbeitet wie bei einer „normalen“ Sprechstunde. Die Datenverarbeitung ist erforderlich um unsere Leistung anbieten/erbringen zu können. Auch bei der Videosprechstunde verarbeiten wir daher Ihre personenbezogenen Daten, insbesondere Ihre Gesundheitsdaten. Dazu zählen u.a. Anamnesen, Diagnosen und Befunde.

04.13 Berichterstattung und statistische Zwecke

Ihr Arbeitgeber ist gemäß § 5 DGUV Vorschrift 2 dazu verpflichtet, regelmäßig Bericht über die Erfüllung der übertragenen Aufgaben zu erhalten. Zu diesem Zweck erstellt die PIMA statistisch aufbereitete Berichte für Arbeitgeber. Auch für eigene statistische- und Forschungszwecke verarbeitet die PIMA anfallende Daten. Diese werden so aufbereitet, dass keine Zuordnung zu einzelnen Personen möglich ist.

Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung personenbezogener Daten

Die geltenden Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung und -weitergabe finden sich in:

Art. 6 Abs. 1 lit. a–c DSGVO, Abs. 1 lit. f, Art.9 Abs. 2 lit. c DSGVO, Art. 9 Abs. 2 lit. h DSGVO, Art. 9 Abs. 3 DSGVO, § 22 Abs. 1 lit. b BDSG, § 26 BDSG, Art. 28 DSGVO, § 6 Abs. 1 IfSG, AMR 3.1, AMR 6.3, AMR 6.4, § 5 TfV, § 11 TfV Abs. 1, Abs. 4, § 16 TfV, Anlage 4 und 11 TfV, § 7 DGUV Vorschrift 1, § 5 DGUV Vorschrift 2, § 167 SGB IX, DSGVO-Erwägungsgrund 162.

Weitergabe und Empfänger von Daten

Wir übermitteln Ihre personenbezogenen Daten nur dann an Dritte, wenn dies gesetzlich erlaubt bzw. gefordert ist oder Sie hierzu eingewilligt haben.

Empfänger Ihrer personenbezogenen Daten können unter anderem andere Ärzte / Psychotherapeuten, der Medizinische Dienst der Krankenversicherung, Behörden/Institute und die Ärztekammern sein.

Gem. AMR 6.3 erhält Ihr Arbeitgeber eine Vorsorgebescheinigung um seiner gesetzlichen Pflicht gemäß § 3 Abs. 4 ArbMedVV nachzukommen, die Vorsorgekartei zu führen.

Eignungsbeurteilungen erhält Ihr Arbeitgeber von der PIMA nur, wenn Sie hierzu eingewilligt haben.

Die PIMA gibt Ihre personenbezogenen Daten nur an Behörden oder andre Stellen weiter, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Dies kann insbesondere der Fall bei der Meldung von meldepflichtigen Infektionskrankheiten, der Meldung von Impfkomplikationen oder bei der Meldung von Vorkommnissen im Zusammenhang mit Medizinprodukten sein. Sollte eine Meldung notwendig sein, werden wir Sie von uns darüber informieren.

Zum Zweck der Rechnungsstellung beauftragt die PIMA Health & Safety GmbH die PIMA Service & Solutions GmbH. Diagnosen, Untersuchungs- oder Laborergebnisse werden nicht an die Verrechnungsstelle oder den Arbeitgeber weitergegeben.

Im Rahmen eines Betriebsarztwechsels werden Ihre Daten an den nachfolgenden Betriebsarzt unter Wahrung der ärztlichen Schweigepflichten übergeben. Ihre Gesundheitsdaten darf der nachfolgende Betriebsarzt nur nach Ihrer Einwilligung einsehen.

Zum Zweck der Laboranalyse übermitteln die PIMA Health & Safety personenbezogene Daten an ihre Partnerlabore.

Aufbewahrungsfristen / Löschfristen

Ihre personenbezogenen Daten werden bis zum Erreichen der Zweckerfüllung bzw. für den Zeitraum der gesetzlichen Aufbewahrungsfisten und -pflichten gespeichert:

  • Medizinische Daten:
    Zwischen 10 und 40 Jahre (§10 Abs. 3 MBO-Ä, § 360f Abs. 3 BGB, AMR 6.1 Nr. 1 und Nr.3, §9 Abs. 2 Muster Berufsordnung der Psychologen)

  • Steuerrechtlich relevante Daten:
    Zwischen 6 und 10 Jahren (§ 147 AO)

  • Andere Kategorien personenbezogener Daten:
    3 Jahre (Regelverjährung gem. § 195 BGB)


08 Ihre Betroffenenrechte

Sie haben das Recht, über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten Auskunft zu erhalten. Auch können Sie die Berichtigung unrichtiger Daten verlangen.

Darüber hinaus steht Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen das Recht auf Löschung von Daten, das Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit zu.

Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt auf Basis von gesetzlichen Regelungen. Nur in Ausnahmefällen benötigen wir Ihr Einverständnis. In diesen Fällen haben Sie das Recht, die Einwilligung für die zukünftige Verarbeitung zu widerrufen:

Der Widerruf kann mit dem Betreff „Widerruf der Einwilligungserklärung" schriftlich an die PIMA Health & Safety GmbH, Datenschutz, Anna-Birle-Str. 1, 55252 Mainz-Kastel oder an datenschutz@pima.de

gerichtet werden.

Sie haben ferner das Recht, sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde für den Datenschutz zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihr personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt. Wir freuen uns, wenn Sie sich erst an uns wenden:

Kontakt PIMA:

PIMA Health & Safety GmbH
Datenschutz
Anna-Birle-Str. 1
55252 Mainz-Kastel
+49 6134 5006 137
datenschuzt@pima.de

Kontakt der zuständigen Aufsichtsbehörde:

Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Postfach 3163, 65021 Wiesbaden
Telefon: +49 611 1408-0
E-Mail: poststelle@datenschutz.hessen.de