Untersuchungen
Alle Untersuchungen bei der PIMA Arbeits- und Umweltmedizin GmbH basieren auf folgenden Gesetzlichen Grundlagen:
- Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- Gefahrenstoffverordnung (GefStoffV)
- Siebtes Sozialgestzbuch (SGB VII)
- Unfallverhütungsvorschriften "Betriebsärzte" (VBG 123)
Um Ihnen die Grundsatzuntersuchungen näher bringen zu können, hier eine Auswahl an G-Untersuchungen:
| Tätigkeiten |
beispielhaft notwenige
"G-Untersuchungen" |
Arbeiten mit Asbest |
G 1.2 |
Schleifen (z.B. Edelstahl) |
G 15 (Chrom) und G 38 (Nickel) |
Arbeiten im Lärm (> 85dB) |
G 20 |
Kältearbeiten(< -25°C) |
G 21 |
Führen von Fahrzeugen |
G 25 |
Arbeiten im Gleisbereich |
G 25 |
Tragen von Atemschutz |
G 26 (1.-3. je nach Atemschutz) |
Lackieren |
G 29 |
Sonstige arbeiten mit Lösungsmitteln |
G 29 |
Hitzearbeiten (z.B. Hochofen) |
G 30 |
reglm. Arbeitsaufenthalte im Ausland |
G 35 |
Bildschirmarbeit |
G 37 |
Schweißen |
G 39 |
Lichtbogenhandschweißen |
G 39 und G 15 |
Arbeiten mit Absturzgefahr |
G 41 |
Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung |
G 42 |
Forstarbeiten |
H 8 |
Sollten Sie spezielle Fragen zu den einzelnen Untersuchungen haben, wenden Sie sich direkt an uns. Wir beraten Sie gerne und stellen Ihnen ein individuelles Paket zusammen. |